Es wird von der ICANN (Internet Corporation for Assigned Names and Numbers) verlangt, dass bei jeder Domain Registrierung, Eigentümer und Betreiber öffentlich bekannt gemacht werden.
Die Daten sind dann in der WHOIS Datenbank für jeden abrufbar und einsehbar.
Seit längerer Zeit gibt es Zwischenhändler, die eine anonyme Anmeldung gewährleisten, indem sie ihren eigenen Kontakt in die WHOIS-Datenbanken eintragen, wie eine Art Strohmann.
Die Gebühren sind dabei etwas höher, als bei einer "normalen" Anmeldung. Dies hält sich aber im Rahmen. Es gibt mittlerweile ein Vielzahl von Anbietern auf diesem Sektor. Diese haben ihren Sitz nicht nur in Deutschland, sondern auch im Ausland.
Diese
anonyme Registrierung schützt den Domain Besitzer vor dem Zugriff von sogenannten Spammern.
Die Registrare sagen zu, alle Anfragen an den eigentlichen Besitzer weiterzuleiten, aber was machen, wenn der nicht antwortet? So bleibt der tatsächliche Besitzer der Domain weiter im Verborgenen.
Diese anonym registrierte Webseite, kann einen Sinn machen, wenn ein Web Forum betrieben wird, dass sich mit kritischen Themen beschäftigt. Wenn dann noch konsequent auf ein Impressum verzichtet wird, riskiert man in Deutschland schon allein deswegen eine Abmahnung wegen Verstoßes gegen die Offenlegungspflicht
Der Domainanmelder hat ein Schutzbedürfnis, dem steht aber das Interesse der Öffentlichkeit gegenüber, sofort zu erkennen, wer Inhaber der Webseite ist. Die Domaindienste arbeiten nicht ohne Grund in einer rechtlichen Grauzone.
Über die Rechtslage besteht zudem noch Unklarheit, zum Beispiel im Fall eines Konkurses des Domain Händlers. Es dürfte sich schwer gestallten, zu beweisen, dass man Eigentümer der Domain ist. Insgesamt ist aber auch hier die Anonymität nicht gewährleistet, denn die Staatsorgane haben dennoch Zugriff auf die Daten.